- Bei Krankheitssymptomen muss das Standpersonal der Veranstaltung fern bleiben / ausgetauscht werden
- Empfehlung der allgemeinen Hygienevorschriften
– Einhalten von Abstand von 1,5m, auch im Beratungsgespräch am Ausstellerstand
– Tragen einer Maske, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann und vor allem im Beratungsgespräch
- Eigenes kleines Hygienekonzept für den eigenen Stand
– Bereithalten von eigenen Desinfektionsspendern zur Handdesinfektion
– Bei größeren Ständen: Wegeführung, ggf. Einlassregeln bei hohem Besucheraufkommen
- Hygienemaßnahmen im Bezug auf die Testprodukte
– Desinfektion der Kontaktflächen der E-Bikes nach den Testfahrten
- Den Anweisungen des Veranstalters ist zu jeder Zeit Folge zu leisten